AGB
Ticket Shop „Hofgeismar"
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kartenbesteller (nachfolgend Besteller) und der Stadt Hofgeismar (nachfolgend Stadt). Die Stadt tritt als Anbieterin der Webpräsenz „tickets.hofgeismar.de“ und des dort eingebundenen Onlineshops für Einlassberechtigungen (Ticketshop), sowie als (Mit-) Veranstalterin der jeweiligen Veranstaltungen auf.
1. Vertragsschluss
Durch den Erwerb eines Produkts im Ticketshop, insbesondere einer Zutrittsberechtigung zu den angebotenen Veranstaltungen des Ticketshop Hofgeismar, kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Besteller und der Stadt zustande.
2. Kein Widerrufsrecht für Ticket-Bestellungen
Bei den Tickets für die Veranstaltung handelt es sich um den Erwerb von Eintrittskarten für eine Freizeitveranstaltung. Daher liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b Abs. 3 Ziffer 6 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vor. Daher besteht das im Fernabsatz übliche gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht des Bestellers für den Online-Ticket-Erwerb nicht.
3. Kartenbestellung
Das Angebot für einen Vertragsabschluss im Online-Shop geht vom Besteller aus. Kartenbestellungen gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit der Bezahlung verbindlich. Daneben besteht die Möglichkeit, Karten verbindlich zu kaufen und mittels Abbuchungsermächtigung oder Kreditkarte zu bezahlen.
4. Zahlungsmodalitäten
Es gelten ausschließlich die auf tickets.hofgeismar.de angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Die Zahlungsfrist beträgt eine Woche. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich die Stadt das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen. Die Eintrittskarten werden erst nach der vollständigen Bezahlung versandt.
5. Versand
Jede Zutrittsberechtigung wird in Form eines Strichcodes oder – sofern angeboten - in Form eines verkörperten Tickets (sog. Hardticket) an die vom Besteller angegebene Adresse versandt. Der Besteller hat die Versandart vor Abschluss der Bestellung zu wählen. Bei telefonischer Bestellung erfolgt der Versand auf dem Postweg, bei einer Onlinebestellung entweder auf dem Postweg oder durch elektronischen Versand. Beim elektronischen Versand kann der Kunde das Ticket über das beim Bestellvorgang festgelegte Passwort herunterladen.
6. Pflichten des Bestellers
Der Besteller hat folgende Pflichten, um die Sicherheit seiner Daten zu gewährleisten:
- Zugriff auf die Daten des Strichcodes dürfen vom Besteller Dritten, die nicht am Vertrag oder der Einlösung beteiligt sind, nicht gewährt werden.
- Der Ticket-Inhaber hat seinen Ausdruck vor dem Zugriff und der Vervielfältigung durch Dritte stets zu schützen, um einen Einlass eines Nichtberechtigten mit dem Code zu verhindern.
- Der Ausdruck ist vor Beschädigungen oder starker Verschmutzung zu schützen.
7. Voraussetzungen des Einlasses, Prüfung der Zutrittsberechtigung
Voraussetzung für den Einlass bei der Veranstaltung ist die Vorlage zur elektronischen optischen Erfassung der gedruckten Strich-Kodierung am dafür vorgesehenen Einlasskontrollpunkt der Veranstaltung. Beim Betreten der Veranstaltung wird der im Code verschlüsselte Wert elektronisch auf Gültigkeit geprüft. Nur eine Person wird pro vorgelegten gültigen Code eingelassen. Nach dem Einlass wird der Code elektronisch entwertet.
Am Einlasskontrollpunkt werden ohne besondere Hinweise auf Missbrauch keine namentlichen Prüfungen vorgenommen. Demjenigen wird Einlass gewährt, der zeitlich zuerst am Einlasskontrollpunkt den gültigen Code vorlegt.
8. Weiterveräußerung
Der gewerbsmäßige Weiterverkauf der Eintrittsberechtigungen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Veranstalters ist untersagt.
9. Haftungsausschluss
Die Stadt schließt die Haftung für etwaige Schäden bzw. Folgeschäden, durch den oder in Verbindung mit dem Zugang und oder der Benutzung der Website aufgetreten sind, aus. Darüber hinaus werden auch die Schadensersatzansprüche wegen Sach- oder Körperschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen während der tatsächlichen Veranstaltung ausgeschlossen, sofern die Stadt als Veranstalter oder Mitveranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Weiterhin wird die Haftung für mitgeführte Gegenstände zum Konzert ausgeschlossen.
10. Bild- und Tonaufnahmen
Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art ist grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklären sich die Besteller mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden dürfen.
11. Hausrecht
Die Stadt übt Hausrecht während der Veranstaltung aus. Zu dessen Ausübung sind ferner das Kassenpersonal sowie sonstige dazu beauftragte Personen berechtigt. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
12. Sonstiges
Die Mitnahme von Flaschen und/oder von gefährlichen, störenden oder spitzen Gegenständen ist untersagt.
13. Datenschutz
Die Stadt sichert dem Besteller zu, die Daten im Rahmen der Auftragsdatenvereinbarung gemäß § 4 HDSG zu behandeln.
14. Anzuwendendes Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.